Heutzutage ist es nicht leicht zwischen all den Anbietern eine passende Versicherung zu finden. Jedoch gehören Zähne zu unseren wichtigsten Körperteilen und somit verdienen sie natürlich auch den besten Schutz. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen hier einen passenden Vergleich für Zahnzusatzversicherungen!
Die Zahnzusatzversicherung im Überblick – Stand: März 2025
Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung
keine Wartezeiten und keine Gesundheitsfragen Bei der Deutschen Familienversicherung ist bei keinem Tarif mit Wartezeiten zu rechnen. Der Versicherungsschutz gilt ab Abschluss.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
bis zu 200 € Zahnprophylaxe pro Jahr
Erstattung auf Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
keine bis sehr geringe Wartezeiten Keine Wartezeiten gibt es beim Tarif "Dent". Bei den Tarifen "Dent Komfort" & "Dent Premium" hingegen müssen Sie mit einer Wartezeit von 6 Monaten rechnen. Bei Eingriffe nach einem Unfall können aber selbst diese entfallen.
Wartezeiten grundsätzlich nur bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz Bei der professionellen Zahnreinigung können die Wartezeiten bei bestimmten Umständen entfallen. Grundsätzlich ist aber mit Wartezeiten zu rechnen.
Zahnersatz, Zahnerhalt und Vorsorgemaßnahmen garantiert Bei der Barmenia gibt es immer Wartezeiten. Eine Ausnahme stellt hier der Tarif "Prophy" dar - hier gilt nämlich die Sofortleistung.
Versicherung ab 3,00 €/Monat schon möglich
bis zu 100 % Erstattung der Behandlungskosten
Leistungen nur in den ersten 5 Kalenderjahren begrenzt
Zähne können zu einer teuren Angelegenheit werden. Besonders wenn bestimmte Leistungen verlangt werden, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, muss man selbst hohe Kosteninvestieren, um zum Beispiel wieder weiße Zähne zu bekommen oder einen ansprechenden Ersatz für beschädigte Zähne zu erhalten. Doch in einem solchen Fall kann sich die Zahnzusatzversicherung lohnen, die da einspringt, wo die normale Krankenkasse nicht mehr greift. In einem Zahnzusatzversicherung-Test kann schnell ermittelt werden, ob das jeweilige Angebot den persönlichen Anforderungen entspricht. Daher lohnt sich ein Vergleich der Konditionen und Angebote in jedem Fall. Doch welche Leistungen sind enthalten und welche Kosten kommen auf den Versicherungsnehmer zu, wenn er ein derartiges Angebot abschließt?Fragen, die hier beantwortet werden sollen.
Der Katalog der Leistungen innerhalb einer Zahnzusatzversicherung kann sehr umfangreich sein. Zu den wichtigsten Punkten gehören natürlich:
der Zahnersatz
und die Übernahme von kieferorthopädischen Leistungen
Aber auch die professionelle Zahnreinigung
und alle Maßnahmen, die der Früherkennung von Erkrankungen dienen
So kann sich der Versicherte stets einer entsprechenden Vorsorgeuntersuchung mit allen notwendigen Behandlungen unterziehen kann, ohne das er die Kosten hierfür tragen muss.
Der Wohl wichtigste Sektor der Behandlungen liegt aber im Bereich der Zahnprothesen und Zahnkronen. Diese sind in der Anfertigung sehr teuer und können daher ohne eine entsprechende Versicherung zu einer erheblichen Belastung für den Geldbeutel des Patienten werden. Auch Zahnbrücken und Stiftzähne sind dabei enthalten und können je nach Bedarf ausgetauscht oder auch repariert werden. All dies würde ansonsten sehr viel Geld kosten, was einem Budget entspricht, dass nicht jeder allein aufbringen kann. Daher ist – der Gesundheit der eigenen Zähne zuliebe – eine solche Versicherung von erheblicher Bedeutung.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Kosten für alle genannten Leistungen werden in der Regel vollständig übernommen.Zuzahlungen sind nur in Ausnahmefällenerforderlich, zum Beispiel dann, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte spezielle Implantate aus Edelmetallen einsetzen lassen möchte. Diese sind zu einem gewissen Anteil selbst zu zahlen, denn sie stellen natürlich einen erheblichen Kostenfaktor dar. Es gilt grundsätzlich, dass alle medizinischen notwendigen Behandlungenvon einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden. Dies betrifft auch Fälle in denen normalerweise die gesetzliche Krankenkasse eine Zuzahlung verlangen würde.
Allerdings werden auch außerordentliche Kosten wie die der Zahnreinigung übernommen, die von der Krankenkasse überhaupt nicht getragen werden. Hierzu zählt auch das Aufhellen der Zähne, welches als reine Schönheitsmaßnahme gilt und daher in der Regel vom Patienten selbst getragen werden muss.
FAQ – die wichtigsten Fragen & Antworten
♦ Wer zählt zu den besten Zahnzusatzversicherungs Anbietern?
Je nach welchen Kriterien man die Versicherungen betrachtet, ergeben sich unterschiedliche Ranglisten. Laut unseren Recherchen ergibt sich jedoch folgende Übersicht:
Deutsche Familienversicherung (5/5 Sterne) ► mehr Details
♦ Welche Leistungen werden üblicherweise von einer Zahnzusatzversicherung übernommen?
Bei einer Zahnzusatzversicherung werden normalerweise die Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigungen übernommen. Teilweise bieten die Versicherungen auch die Kostenübernahme einer Kieferorthopädie bei Kindern als auch bei Erwachsenen an. Welche Behandlungen nun genau von der Versicherung unterstützt werden, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.
♦ Wie hoch sind die Kosten bei einer Zahnzusatzversicherung?
Das kann man nicht genau sagen, da es immer von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und dem dazugehörigen Tarif abhängig ist. Oft werden das Alter der zu versichernden Person, der Gesundheitszustand und die gewünschten Leistungen bei der Berechnung der Kosten berücksichtigt. Außerdem bieten manche Versicherungen auch die Möglichkeit an, zu wählen, ob die Versicherungsprämie monatlich oder jährlich verrechnet werden soll. Pro Jahr ist die Prämie natürlich geringer als für ein Monat.
♦ Ist eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, wie viele andere Versicherungen ist auch die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar. Hierbei müsste man die Kosten dann in die Vorsorgeaufwendungen miteinbeziehen. Der Höchstbetrag, den Sie steuerlich absetzen können, beträgt bei Angestellten ungefähr 1.900 € und bei Selbstständigen ungefähr 2.800 €.
Diese Vorteile ergeben sich für Sie
Eine Zahnzusatzversicherung bietet viele Vorteile und kann auf lange Sicht erhebliche Kosten sparen. Zum einen werden, wie schon erwähnt, Kosten übernommen, die durch die normale Krankenkasse nicht getragen werden. Auf der anderen Seite lassen sich die entsprechenden Verträge in einem sehr breiten Rahmen auch frei verhandeln, sodass man auch noch zusätzliche Leistungen in den Vertrag mit aufnehmen kann. Hierdurch lassen sich die Konditionen für einen jeden so wählen, dass sie den persönlichen Bedürfnissen angepasst sind.
Auf diese Weise können die monatlichen Prämien auf ein individuell angepasstes Niveau abgesenkt werden. Daher lässt sich eine Zahnzusatzversicherung sehr gut in den Finanzplan integrieren, sodass diese auch dann weiter Bestand hat, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse sich einmal verschlechtern sollten. Dabei sind die Versicherungen nicht als teuer zu bezeichnen, denn die Kosten für den Zahnersatz aus eigener Tasche, würden weit fataler zu Buche schlagen. Sie müssen sich nun nur mehr entscheiden, ob Sie eine Versicherung ohne Wartezeiten oder doch lieber mit Wartezeiten wollen.
Wann sollte diese Zusatzversicherung abgeschlossen werden?
Eine Zahnversicherung sollte schon so früh wie nur möglich abgeschlossen werden. Schon im Kindesalter kann es geschehen, dass diverse Eingriffe erforderlich sind, die nicht unbedingtvon der Kasse übernommen werden. Zudem können auf diese Weise Komplikationen im späteren Leben vermieden werden. Wer schon Probleme mit den Zähnen seit der Jugend hat, kann zudem von einer solchen Versicherung profitieren, denn hier zeigen sich Spätfolgen erst im höheren Alter. Dann kann ein aufwendiger Ersatz erforderlich werden, der dann aus eigener Tasche getragen werden muss.
Doch auch im höheren Alter ist es noch nicht zu spät, eine Versicherung abzuschließen. Hier empfiehlt es sich, zuerst Rücksprache mit dem Zahnarzt zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen genau beziffern zu lassen. Auf Basis dieser Werte kann dann der passende Tarif gewählt werden, der auch im Alter die meisten Kosten für einen Zahnersatz abdecken kann. Allerdings sollte man auch in diesem Fall einen Zahnversicherung-Vergleich durchführen, denn selbst dann lassen sich noch Kosten sparen, sodass die monatlichen oder jährlichen Prämien nicht all zu sehr ins Gewicht fallen.
Ein Vergleich der Versicherungen kann erhebliche Kosten sparen, denn nicht alle Versicherer bieten ihre Leistungen zu den gleichen Tarifen an. Daher sollte man sich umfassend über die Konditionen informieren, was auf den entsprechenden Seiten gegeben ist. Hier können auch Einblicke in die AGB und andere wesentliche Dokumente genommen werden, sodass auch die genauen Modalitäten des Vertrages sofort eingesehen werden können.
In einem Vergleich werden in der Regel auch alle Leistungen offensichtlich, die in einer entsprechenden Police vorhanden sind. Dadurch kann der Umfang der Versicherung genau bestimmt du überprüft werden, ob dieser für die persönlichen Bedürfnisse geeignet ist. Auf dieser Basis kann der Kostenfaktor so gesenkt werden, dass die monatlichen Prämien den persönlichen finanziellen Verhältnissen entsprechen. Somit kann ein entsprechender Vertrag um bis zu 10 Prozent günstiger ausfallen, als wenn dieser zu einem Basistarif abgeschlossen wird.
Wo greift eine Zahnzusatzversicherung nicht?
Auch diese Frage muss beantwortet werden, denn schließlich gibt es auch verständliche Faktoren, die eine Übernahme der Kosten verhindert. So deckt eine Zahnzusatzversicherung nur dann die Leistungen ab, wenn der Versicherungsnehmer keiner Sportart nachgeht, die die Gefahr für den Zahnverlust oder Schäden am Gebiss deutlich erhöht. Wer also in seiner Freizeit boxt oder einem anderen vergleichbaren Kampfsport nachgeht, der muss davon ausgehen, dass entsprechende Schäden an den Zähnen nicht übernommen werden.
Es darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass es sich um erhebliche Kosten handelt, die in diesem Zusammenhang auf den Versicherer zukommen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass entsprechende Klauseln in den Verträgen enthalten sind, die auch das jeweilige Unternehmen absichern sollen. Wer einen solchen Passus in den AGB eines Anbieters findet, darf sich also nicht wundern, denn diese sind ganz normale Vertragsbedingungen, die rechtlich gesehen auch nicht zu beanstanden sind.