Zusatzversicherung Kieferorthopädie für Erwachsene – Kostenübernahme für KFO-Behandlungen
Auch Erwachsene brauchen manchmal kieferorthopädische Behandlungen, um Zahnlücken zu schließen, Fehlstellungen zu korrigieren oder sogar Beschwerden zu lindern. Damit die Eingriffe nicht zur schweren finanziellen Belastung werden, kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein.
Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für Behandlungen bei Erwachsenen in Abhängigkeit von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KiG). Bei einer geringen Fehlstellung gibt es keine Leistungen, sodass eine Korrektur aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Viele kieferorthopädische Behandlungen sind jedoch langwierig und kostspielig. Mit der richtigen Zahnzusatzversicherung bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen, sondern bekommen bis zu 100 Prozent rückerstattet. Das hängt jedoch immer vom jeweiligen Tarif ab, weswegen sich vor dem Abschluss ein Vergleich der angebotenen Leistungen lohnt.
Fehlstellungen durch einen kompetenten Kieferorthopäden beheben lassen
Bei manchen Fehlstellungen handelt es sich um ein rein kosmetisches Problem, das sich allerdings auch psychisch auf Betroffene auswirken kann. In anderen Fällen ist es medizinisch unbedingt notwendig, eine Behandlung durchzuführen, da es sonst zu verheerenden Folgen wie der frühzeitigen Abnutzung der Zähne, dem Zahnverlust oder zu Kiefergelenksbeschwerden kommen kann. Auch die Sprache wird manchmal beeinträchtigt. Sofern Sie selbst Fehlstellungen entdecken oder von Ihrem Zahnarzt darauf hingewiesen werden, sollten Sie sich unbedingt einem Kieferorthopäden vorstellen. Der kann Sie über den Schweregrad aufklären und Ihnen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten präsentieren. Er weiß auch, ob Ihre Krankenkasse für die Behandlung aufkommt oder ob Sie selber zahlen müssen. Wenn Sie im Großraum München leben, ist zum Beispiel der Kieferorthopäde Dr. Klimas in München-Trudering ein geeigneter Ansprechpartner.
Die kieferorthopädische Indikationsgruppe regelt die Kostenübernahme durch die GKV
Der Behandlungsbedarf kann je nach Fehlstellung unterschiedlich hoch sein. Um eine einheitliche Regelung zu schaffen, wurden die kieferorthopädischen Indikationsgruppen eingeführt. Sie dienen der Kategorisierung. Insgesamt gibt es fünf Schweregrade, die jeweils in verschiedene Untergruppen unterteilt werden. Grad 1 gilt dabei als leichte und Grad 5 als extreme Fehlstellung. Der Kieferorthopäde ist dafür zuständig, Sie als Patienten in eine dieser Gruppen einzuordnen. Bei Kindern werden Behandlungen ab Grad 3 von der Krankenkasse übernommen. Bei Erwachsenen sieht das anders aus. Ab 18 Jahren zahlt die GKV nur noch für schwere Kieferanomalien, die einer dieser Gruppen zugeordnet werden können:
- A5
- D4
- D5
- M4
- M5
- O5
- B4
- K4
Mit der Zahnzusatzversicherung einen optimalen Schutz genießen
Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten auch die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen. Das ist in der Regel bei den Premium-Tarifen der Fall. Die günstigen Policen decken oft nur einen bestimmten Prozentsatz ab, sodass Sie als Versicherungsnehmer nur 50 oder 70 Prozent zurückbekommen. Da einige Behandlungen aber sehr teuer sein können, ist eine Abdeckung von 80 oder 90 Prozent sinnvoller. Manche Versicherer bieten sogar Tarife mit einer 100-prozentigen Kostenerstattung. Nicht zwingend müssen Sie eine klassische Zahnzusatzversicherung abschließen. Alternativ können Sie sich auch für eine reine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie entscheiden. Diese enthalten je nach Versicherer verschiedene Leistungen. Neben den typischen kieferorthopädischen Behandlungen können verschiedene Arten der Schmerzausschaltung inbegriffen sein, was insbesondere für Angstpatienten von Interesse ist.